Besuchseinschränkungen aufgehoben
Die im Kanton St. Gallen geltenden Besuchseinschränkungen vom 27. Mai 2020 werden per 01. Juli 2020 vollständig aufgehoben. Die Kompetenz bezüglich Besuchen und nötigen Massnahmen geht wieder zurück an die Institutionen.
Die Hygiene- und Distanzregeln bleiben trotzdem zentral. Alters- und Pflegeheimen wird empfohlen, die Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln mittels eigenen Besuchsregelungen sicherzustellen.
Im Seniorenzentrum Verahus gelten ab dem 01. Juli 2020 bis auf Weiteres folgende Regeln.
- Besuche sind wieder jederzeit ohne Voranmeldung möglich.
- Besucherinnen und Besucher sind weiterhin gebeten, ihre Kontaktdaten in der bereits bekannten Liste beim Eingang zu erfassen.
- Spaziergänge und Ausflüge sind weiterhin unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln jederzeit möglich.
- Die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln bleibt zentral. Wir empfehlen, wenn möglich weiterhin Distanz zu wahren und wo dies nicht möglich ist, eine Maske zu tragen.
Allgemeine Hinweise:
- Wenn Besucherinnen und Besucher selber Symptome, die auf COVID-19 hinweisen, wie Fieber, Husten, Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn, bei sich feststellen, dürfen Sie keinen Besuch in unserer Institution machen.
- Wir empfehlen weiterhin, auf Begrüssungen und Verabschiedungen wie Umarmungen, Küssen und Händeschütteln, zu verzichten.