COVID 19 – News
Generelle Maskenpflicht ab 19.10.2020
Die Weisungen des Bundesrates zur Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Anlagen haben auch Auswirkungen aufs Verahus.
- Ab Montag, 19.10.2020 gilt eine generelle Maskenpflicht in allen Räumen des Verahus für Besucherinnen und Besucher!
- Besuche bei unseren Bewohnerinnen und Bewohnern sind weiterhin möglich und erwünscht. Bitte beachten Sie dabei allerdings wie bisher strikte die Hygiene- und Distanzmassnahmen.
- Bei Ausflügen und Besuchen ausserhalb unseres Hauses empfehlen wir für unsere Bewohnenden dringend das Tragen einer Maske.
Bitte beachten Sie weiterhin zwingend die bisher gültigen Massnahmen:
- Beim Betreten unseres Hauses ist ist Ihre Registrierung in der dafür vorgesehenen Liste sowie danach eine gründliche Händedesinfektion zwingend nötig.
- Wenn Sie Symptome haben, die auf COVID-19 hinweisen, wie Fieber, Husten, Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn, können Sie leider keinen Besuch in unserer Institution machen.
- Sie dürfen sich in den letzten 14 Tagen in keinem Risikoland aufgehalten haben!
- Verzichten Sie auf Umarmungen, Küsse und Händeschütteln!
- Halten Sie sich auch Freien (Garten, Spaziergänge) an Abstands- und Hygienevorschriften.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und heissen Sie herzlich willkommen.
Die Zentrumsleitung Verahus Balgach