Besuchseinschränkungen weiterhin gültig

Gerne erinnern wir unsere Besucherinnen und Besucher an die noch immer geltenden Besuchsregelungen. Diese Einschränkungen gelten noch immer bis auf Weiteres. 

  • Besuche sind nur nach Voranmeldung und unter strikter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG möglich.
  • Pro Bewohner/-in sind höchstens zwei Besuchende pro Tag zulässig.
  • Im ganzen Verahus gilt eine generelle Maskenpflicht.
  • Besuche sind nur im öffentlichen Raum (Cafeteria, Garten) erlaubt.
  • Mittagessen für Gäste und Angehörige sind weiterhin nicht möglich.

 

Bitte beachten Sie weiterhin zwingend die bisher gültigen Massnahmen:

  • Beim Betreten unseres Hauses ist ist Ihre Registrierung in der dafür vorgesehenen Liste sowie danach eine gründliche Händedesinfektion zwingend nötig.
  • Wenn Sie Symptome haben, die auf COVID-19 hinweisen, wie Fieber, Husten, Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn, können Sie leider keinen Besuch in unserer Institution machen.
  • Verzichten Sie auf Umarmungen, Küsse und Händeschütteln!
  • Halten Sie sich auch Freien (Garten, Spaziergänge) an Abstands- und Hygienevorschriften.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und heissen Sie herzlich willkommen.

Die Zentrumsleitung Verahus Balgach