Besuchseinschränkungen weiterhin gültig
Gerne erinnern wir unsere Besucherinnen und Besucher an die noch immer geltenden Besuchsregelungen. Diese Einschränkungen gelten noch immer bis auf Weiteres.
- Besuche sind nur nach Voranmeldung und unter strikter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG möglich.
- Pro Bewohner/-in sind höchstens zwei Besuchende pro Tag zulässig.
- Im ganzen Verahus gilt eine generelle Maskenpflicht.
- Besuche sind nur im öffentlichen Raum (Cafeteria, Garten) erlaubt.
- Mittagessen für Gäste und Angehörige sind weiterhin nicht möglich.
Bitte beachten Sie weiterhin zwingend die bisher gültigen Massnahmen:
- Beim Betreten unseres Hauses ist ist Ihre Registrierung in der dafür vorgesehenen Liste sowie danach eine gründliche Händedesinfektion zwingend nötig.
- Wenn Sie Symptome haben, die auf COVID-19 hinweisen, wie Fieber, Husten, Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn, können Sie leider keinen Besuch in unserer Institution machen.
- Verzichten Sie auf Umarmungen, Küsse und Händeschütteln!
- Halten Sie sich auch Freien (Garten, Spaziergänge) an Abstands- und Hygienevorschriften.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und heissen Sie herzlich willkommen.
Die Zentrumsleitung Verahus Balgach