Aufhebung Besuchseinschränkungen

Nach der Aufhebung der Besuchseinschränkungen durch den Kanton St. Gallen sind die Institutionen wieder selber verantwortlich für die Umsetzung der Schutzkonzepte. Dabei können, falls nötig, weiterhin Einschränkungen und Regelungen erlassen werden.

Neu gelten im Verahus ab 06.04.2021 folgende Regelungen:

  • Besuche sind wieder jederzeit ohne Voranmeldung, unter strikter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG möglich.
  • Die Anzahl der Besucher pro Bewohner wird nicht limitiert. Wir appellieren jedoch an ein gesundes Mittelmass, um Ansammlungen zu vermeiden.
  • Im ganzen Verahus gilt eine generelle Maskenpflicht.
  • Besuche sind nicht mehr nur im öffentlichen Raum (Cafeteria, Garten), sondern auch wieder auf den Zimmern, erlaubt.
  • Mittagessen für Gäste und Angehörige sind weiterhin nicht möglich.
  • Familien- und Geburtstagsfeiern im Verahus sind nicht möglich.
  • In der Cafeteria gilt eine Personenbeschränkung (max. 4 Personen pro Tisch)
  • Besuche ausserhalb der Institution oder kleinere Ausflüge sind möglich. Es gelten dabei die allgemein gültigen Hygiene- und Distanzvorschriften.

 

Bitte beachten Sie weiterhin zwingend die bisher gültigen Massnahmen:

  • Beim Betreten unseres Hauses ist ist Ihre Registrierung in der dafür vorgesehenen Liste sowie danach eine gründliche Händedesinfektion zwingend nötig.
  • Wenn Sie Symptome haben, die auf COVID-19 hinweisen, wie Fieber, Husten, Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn, können Sie leider keinen Besuch in unserer Institution machen.
  • Verzichten Sie auf Umarmungen, Küsse und Händeschütteln!
  • Halten Sie sich auch im Freien (Garten, Spaziergänge) an Abstands- und Hygienevorschriften.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und heissen Sie herzlich willkommen.

Die Zentrumsleitung Verahus Balgach