COVID-aktuell

Seit 13. September 2021  gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die erweiterte Zertifikatspflicht.

Das Verahus hat die Ausweitung der Zertifikatspflicht intensiv diskutiert. Vorläufig wird auf eine Zertifikatspflicht im Verahus verzichtet. Eine Einführung hätte vielerlei unangenehme Konsequenzen für Bewohnende und Besuchende zur Folge.

Weiterhin gilt eine Registrierungspflicht beim Eingang sowie Maskenpflicht im gesamten Verahus. Die Cafeteria bleibt weiterhin, für Besuchende unserer Bewohnerinnen und Bewohner ohne Zertifikatspflicht, geöffnet.

Für externe Gäste der Cafeteria, welche nicht eine/n Bewohnende/n besuchen, gilt gemäss Weisung des Kantons St. Gallen wie in Restaurants die Zertifikatspflicht.