COVID-News

Der Bundesrat hat per 17. Februar 2022 entschieden, die bestehenden Massnahmen betreffend Covid-19 weitestgehend aufzuheben. Die Massnahmen in Gesundheitseinrichtungen zum Schutz besonders vulnerabler Personen gelten bis voraussichtlich Ende März 2022.

  • Aufhebung der Zertifikatspflicht: Ab sofort sind Besuche im Verahus auch wieder ohne Zertifikat möglich
  • Auf die Erfassung der Kontaktdaten am Eingang wird zukünftig verzichtet
  • Weiterhin gilt im gesamten Verahus strikte Maskenpflicht für Besuchende ab 12 Jahren sowie Mitarbeitende
  • Die konsequente Einhaltung der Händehygiene zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner soll weiterhin umgesetzt werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.