COVID-News
Der Bundesrat hat per 17. Februar 2022 entschieden, die bestehenden Massnahmen betreffend Covid-19 weitestgehend aufzuheben. Die Massnahmen in Gesundheitseinrichtungen zum Schutz besonders vulnerabler Personen gelten bis voraussichtlich Ende März 2022.
- Aufhebung der Zertifikatspflicht: Ab sofort sind Besuche im Verahus auch wieder ohne Zertifikat möglich
- Auf die Erfassung der Kontaktdaten am Eingang wird zukünftig verzichtet
- Weiterhin gilt im gesamten Verahus strikte Maskenpflicht für Besuchende ab 12 Jahren sowie Mitarbeitende
- Die konsequente Einhaltung der Händehygiene zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner soll weiterhin umgesetzt werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.