COVID-News
Aufgrund der sich weiter verschärfenden Situation insbesondere hinsichtlich der Hospitalisierungen und Auslastung der Intensivpflegestationen im Zusammenhang mit Covid-19 hat der Bundesrat per Montag, 20. Dezember 2021 weitergehende Massnahmen beschlossen.
Für die Betagten- und Pflegeheime sind die beiden nachfolgenden Anpassungen der Covid-19-Verordnung besondere Lage relevant. Unabhängig der erweiterten Zugangsbeschränkung hat die Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Impfung gegen Covid-19 weiterhin oberste Priorität. Die strikte Einhaltung der Händehygiene, das Einhalten der Abstandsregeln sowie das Tragen einer chirurgischen Hygienemaske wenn immer möglich, sind unerlässlich.
2G-Pflicht für Gastronomiebetriebe
Per 20. Dezember 2021 sind die Betagten- und Pflegeheime dazu verpflichtet, den Zugang zu ihren Gastronomiebereichen auf Personen mit einem gültigen Covid-19-Zertifikat, das die Impfung oder die Genesung nachweist, zu beschränken. Bewohner und Bewohnerinnen sind von dieser Massnahme nicht betroffen. In sämtlichen Gastronomiebereichen gilt ausserdem eine Sitzpflicht.
2G-Pflicht für Veranstaltungen
Per 20. Dezember 2021 ist bei Veranstaltungen in Innenräumen mit externen Gästen der Zugang auf Personen mit einem gültigen Covid-19-Zertifikat, das die Impfung oder Genesung nachweist, zu beschränken. Bewohner und Bewohnerinnen sind von dieser Massnahme nicht betroffen. Es steht den Institutionen frei, nicht-immune Bewohnende vor der Teilnahme an einer Veranstaltung zu testen.
Besuche ausserhalb der Institution
Nach längeren Besuchen ausserhalb (z.B. Weihnachtsfeier im privaten Kreis) müssen die Bewohnerinnen und Bewohner 3-4 Tage nach ihrer Rückkehr mit einem Antigen-Schnelltest getestet werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.