Aufhebung Maskenpflicht

Der Bundesrat hat die Aufhebung der besonderen Lage per 01. April 2022 entschieden. Damit werden die letzten Schutzmassnahmen betreffend Covid-19 auch im Verahus aufgehoben..

  • Aufhebung der Maskenpflicht – ab sofort ist ein Zutritt zum Verahus auch ohne Maske möglich. Wer freiwillig zum Schutze von sich selber oder anderen eine Maske tragen möchte, kann diese am Eingang beziehen.

 

  • Die konsequente Einhaltung der Händehygiene gilt als eine der effektivsten Massnahmen und wird weiterhin empfohlen. An diversen Standorten im Verahus finden Sie Desinfektionsspender.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.