Besuche mit Einschränkungen möglich – Zertifikatspflicht

Nach dem Impfdurchbruch von letzter Woche mit zahlreichen positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern hat sich die Lage mittlerweile etwas beruhigt. Die allermeisten der infizierten Personen haben die Erkrankung glücklicherweise und vor allem Dank der Impfung ohne schweren Verlauf überstanden, und bei den ersten läuft die zehntägige Isolation am Mittwoch, 08.12.2021 bereits aus.

Es ist uns ein grosses Anliegen, Ihnen und unseren Bewohnerinnen und Bewohnern Kontakte und Besuche schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. Da das Infektionsgeschehen noch nicht ganz abgeklungen ist, sind vorläufig Besuche nur mit Einschränkungen möglich.

Unabhängig von unseren Einschränkungen hat die Regierung des Kantons St. Gallen mit Erlass vom 27.11.2021 eine Zertifikatspflicht für Alters- und Pflegheime erlassen. Diese trat bereits per 1. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis aus Weiteres.

Ab Mittwoch, 08.12.2021, gelten im Verahus folgende Besucherregeln:

  • Besucherinnen und Besucher des Seniorenzentrums Verahus brauchen zwingend ein gültiges COVID-Zertifikat. Sie werden am Eingang darauf hingewiesen, dieses unaufgefordert am Empfang oder in der Cafeteria vorzuweisen.
  • Es gilt im ganzen Haus und zu jeder Zeit strikte Maskenpflicht.
  • Besuche sind nur nach Anmeldung möglich (maximal 2 Personen gleichzeitig).
  • Besuche sind nur im öffentlichen Raum der Cafeteria möglich, nicht auf den Zimmern. Die Cafeteria ist jedoch nicht geöffnet. Es besteht keine Konsumationsmöglichkeit.
  • Mittagessen für Gäste und Angehörige sind aktuell nicht möglich.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Die Massnahmen werden laufend mit den zuständigen Stellen des Kantons abgesprochen und überprüft.